Das Conceptual Framework ist übergeordnete Leitlinie für Regelsetzung und Regelanwendung innerhalb der IFRS.
Das IFRS Regelwerk besteht aus drei wesentlichen Elementen:
- Die einzelnen IFRS und IAS Standards
- Diese werden ergänzt durch Interpreationen (IFRIC bzw. SIC) sowie ggf. Application Guidances und Implementation Guidances
- Das Conceptual Framework enthält übergreifende Regelungen
Als Ziel der Erstellung von Finanzabschlüssen sieht das Framework die Befriedigung von Informationsbedürfnissen, die für EK- sowie FK-Geber enscheidungsnützlich sind. Damit werden Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber als primäre Adressaten von IFRS Abschlüssen gesehen. Wobei deren Informtionsfokus wiederum auf der Fähigkeit des Unternehmens zur Generierung zukünftiger Zahlungsüberschüsse ausgerichtet ist. Die Fähigkeit künftiger cash-Generierung des Unternehmens ist damit zentrales entscheidungsrelevantes Kriterium der Abschlussadressaten, denen die IFRS dienen sollen.
Praktische Relevanz in der Anwendung haben die folgenden im CF grundsätzlich getroffenen Regelungen zur
- Wesentlichkeit: Bezieht sich auf Ausweis- und Bewertungsvorschriften (nicht auf Ansatz), die bei Unwesentlichkeit unterbleiben können; ist ermessenbehaftet (d.h. IFRS geben keine Formel zur Berechnung vor), wobei Wesentlichkeit angenommen wird, wenn dadurch Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflusst werden könnten. Auch Anhangangaben sind vom Grundsatz der Wesentlichkeit eingeschlossen (vgl. sog. Practice Statement 2.8). Grundsatz der Wesentlichkeit korreliert mit dem Grundsatz der Kosten-Nutzen-Abwägung.
- Kosten-Nutzen-Abwägung: Regelanwendung nur dann, wenn diese in einem angemessenen Kosten-Nutzen Verhältnis unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit steht
- Zeitnähe (timeliness): Balance zwischen Richtigkeit der Abschlussinformation und Zeitnähe zum Abschlussstichtag; in dieser Hinsicht ist der „fast close“ eine Verschiebung hin zur Schnelligkeit bei höherer Ungenauigkeit der Abschlussinformationen, die von den IFRS getragen/angestrebt wird.
- True-and-fair-view, faithful representation: Bedeutet, dass die Finanzinformationen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage sowie der cash flows abgeben müssen („fairly“). Dabei kann in Ausnahmefällen von der Anwendung einer IFRS-Einzelnorm abgewichen werden, wenn die Anwendung dieser Norm nicht zu einer „true and fair presentation“ führen würde (im Falle so einer Abweichung unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit muss dies aber im Anhang offengelegt werden mit Darstellung von Grund, Art sowie quantitativer Auswirkung auf Bilanz, GuV sowie Zahlungsflüsse).
- Verhalten bei Regelungslücken: Im Falle nicht durch Einzelnormen geregelter Sachverhalte. Folgende Normhierarchie ist zu beachten:
- Sind Regelungen in anderen Standards vorhanden
- Welche übergreifenden Regelungen aus dem CP gibt es
- Zudem können berücksichtigt werden: Standards anderer Standardsetter (FASB, IDW, DRS etc.), die auf ähnlichen Prinzipien beruhen; Schirfttum; anerkannte Branchenpraktiken
- Substance over form: Dieser Grundatz stellt den wirtschaftlichen Gehalt eines Sachverhalts (wirtschaftliche Betrachtungsweise) über die rechtliche Form. Damit ist der wirtschaftlichen Realität von Geschäftsvorfällen über deren rechtliche Ausgestaltung Vorrang zu gewähren, soweit bei einem Geschäftsvorfäll die Möglichkeit bestünde, dessen formalrechtlichen vom wirtschaftlichen Gehalt zu trennen.
- Going-Concern-Grundsatz: Eine mindestens 12-monatige Fortführung des Unternehmens gilt als Grundlage aufzustellender Abschlüsse (Basis of preparation). Kann mit hinreichender Sicherheit die Fortführungsprämisse nicht mehr aufrecht erhalten werden, hat diese eine Änderung der Bilanzierungsgrundlagen zur Folge (z.B. im Falle Liquidation Bewertung gem. IFRS 5 etc.) und muss offengelegt werden (mit Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk/“opinion“).