Hedge Accounting

„Aufgabe des Hedge Accounting ist eine Synchronisierung der Wirkungen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsderivat in der GuV herzustellen und zwar immer dann, wenn die allgemeinen Bewertungsregeln eine solche Synchronisierung nicht gewährleisten. Im Umkehrschluss besteht keine Notwendigkeit für Hedge Accounting, sofern für Grund- und Sicherungsgeschäft einheitliche Bewertungsregeln gelten.“

Regelungsrelevante Standards sind IFRS 7,9 sowie IAS 32, 39.

Was ist Hedge Accounting

Zur Sicherung finanzieller Risiken können Unternehmen die Risiken eines Grundgeschäfts durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts minimieren (hedge).

Wann Hedge Accounting

Die Notwendigkeit für offizielle Regelungen zum hedge accounting resultiert für Finanzinstrumente aus dem sog. Mixed model approach (IFRS 9), der für finanzielle Vermögenswerte und Schulden eine unterschiedliche Bewertung vorsieht, wenn diese als gesicherte Grund- oder Sicherungsgeschäfte designiert werden:

Während Derivate (einschließlich Sicherungsderivate) erfolgswirksam zum fair value zu bewerten sind, kommt für die Grundgeschäfte eine Bewertung at amortised cost in Betracht.

Infolge dieser unterschiedlichen Bewertungsvorschriften würden sich die (gegenläufigen) Risiken aus Grund- und Sicherungsgeschäft bei isolierter Betrachtung in unterschiedlicher Weise im Abschluss niederschlagen: während die Änderungen des fair value eines Derivats erfolgswirksam in der GuV zu berücksichtigen wären, würden für das Grundgeschäft die gegenläufigen Effekte

  • Bei einer erfolgsneutralen fair-value-Bewertung im Eigenkapital verrechnet werden und

  • Blieben bei der Bewertung zu fortgeführten AK sowie bei schwebenden Geschäften unberücksichtigt.

Konsequenz hieraus wäre eine übermäßige Volatilität der Ergebnisse.

Wann kein Hedge Accounting

Im Umkehrschluss besteht keine Notwendigkeit für Hedge Accounting, sofern für Grund- und Sicherungsgeschäft einheitliche Bewertungsregeln gelten. Dies ist z.B. der Fall, wenn Grundgeschäfte, die als Handelsware klassifiziert sind bzw. designiert wurden (fair value option), mit Derivaten abgesichert wurden. Da Grund- und Sicherungsgeschäfte erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, fehlt es an Verwerfungen in der GuV, die durch Anwendung des Hedge Accounting zu beseitigen wären.

Was kommt für Hedge Accounting in Frage

Als Sicherungsinstrumente, die hedge-accounting-tauglich sind kommen infrage:

  • Für alle Risiken: Derivative Finanzinstrumente,

  • Für Währungsrisiken zusätzlich: Originäre Finanzinstrumente

  • Für alle Risiken zusätzlich: Originäre Finanzinstrumente, soweit erfolgswirksam zum fair value bewertet

Was kommt für Hedge Acocunting nicht in Frage

Konzern- bzw. unternehmeninterne Geschäfte kommen für Sicherungsgeschäfte nicht in Frage. Konzerninterne Geschäfte können keine Sicherungsgechäfte im Rahmen des hedge accounting für den Konzern sein, da diese im Zug der Abschlusserstellung eliminiert werden. Es findet über interne Geschäfte lediglich eine Riskoverlagerung von einer Einheit auf eine andere statt, im Konzern als wirtschaftliche Einheit bleibt das Risiko aber erhalten.

Insofern können nur solche Instrumente im Rahmen des Hedge Accounting designiert werden, die mit einer aus Sicht des berichtenden Unternehmens externen Partei abgeschlossen werden. Für Konzerne bedeutet dies entsprechend, dass ein Sicherungsinstrument mit einem konzernexternen Partner abgeschlossen werden muss.

Welche Grundgeschäfte kommen in Frage

  • Bilanzierte Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten wie Forderungen, Kredite etc.; hierunter können auch nicht-finanzielle Vermögenswerte wie z.B. Vorräte fallen

  • Schwebende Geschäfte aus Verträgen, die bisher von keiner Vertragsseite erfüllt und entsprechend noch nicht bilanziell erfasst wurden

  • Erwartete künftige Geschäfte: Anders als bei schwebenden Geschäften wurden hier noch keine Verträge abgeschlossen, Eintritt wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet (quasi-sicher, d.h. mindestens 90 % Eintrittswahrscheinlichkeit)

  • Netto Investition in eine wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit (Niederlassung bzw. Betriebsstätte, etc.) mit besonderen Vorgaben nach IFRIC 16

Zudem können auch Teile eines Grundgeschäftes abgesichert werden, d.h. es Bedarf nicht der Absicherung des gesamten Finanzinstrumentes. Entsprechend

  • können auch bestimmte Risikokomponenten etc. abgesichert werden (Zins-, Währungs-, Ausfallrisiko etc.).

  • prozentuale Anteile (z.B. vom Marktwert) des gesamten Finanzinstruments

  • einzelne vertragliche cash flows (z.B. erste drei Zins-cash flows einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit)

  • oder ein partial term hedge, der sich nur auf einen Teil der Restlaufzeit eines Finanzinstrumentes bezieht

Arten von Hedges

  1. Fair Value Hedge: Sicherung des Risikos einer Änderung des FV eines bilanzierten oder schwebenden Geschäftes

  1. Cash Flow Hedge: Sicherung des Risikos der Schwankung künftiger Zahlungsströme eines bilanzierten oder erwarteten Geschäfts

  1. Hedge of a net investment in a foreign operation (Währungshedge): Fx-Risiko einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit

Bei der Sicherung bilanzierter Geschäfte kann es sich sowohl um FV als auch CF Hedges handeln.

Bei der Sicherung schwebender Geschäfte handelt es sich im Grundsatz um FV Hedges, wobei die Absicherung des Wechselkursrisikos alternativ auch als CF Hedge behandelt werden kann.

Die Absicherung erwarteter Transaktionen ist immer als CF Hedge zu behandeln.

Bilanzierung von Hedge-Beziehungen (weiter ab 4.2 // Seite 17)

Aufgabe des Hedge Accounting ist, wie oben schon beschrieben, eine Synchronisierung der Wirkungen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsderivat in der GuV herzustellen und zwar immer dann, wo die allgemeinen Bewertungsregeln eine solche Synchronisierung nicht gewährleisten und zwar

  • Option 1: entweder durch Unterwerfung des gesicherten Geschäfts, abweichend von den normalen Regeln, unter eine erfolgswirksame fair-value-Bewertung oder

  • Option 2: durch zunächst nicht erfolgswirksame Erfasssung des fair value des Sicherungsgeschäfts (abweichend von den normalen Regeln)

  • Es gilt: Während das Fair Value Hedge-Accounting eine Abweichung von den allgemeinen Bewertungsregeln aufseiten des gesicherten Grundgeschäfts vorsieht, erfolgt die Abweichung beim Cash flow Hedge Accounting aufseiten des Sicherungsderivates.

Beispiel FV Hedge

  1. Werden zum Beispiel at cost bewertete Aktivposten (Forderungen, Kredite etc.) abgesichert (Grundgeschäft), erfolgt entsprechend dem auf den gesicherten Anteil entfallenden FV-Änderungen eine erfolgswirksame Anpassung des Buchwertes (siehe oben „Option 1“)
  2. Über das OCI zum FV bewertete Finanzinstrumente (Grundgeschäft): In diesem Fall ist das Sicherungsderivat aufzuspalten, der auf den Sicherungsumfang entfallende Teil ist korrespondierend im OCI zu erfassen, der darüber hinausgehende Teil in der GuV (siehe oben „Option 2“).