IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kudnen ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Wesentlicher Punkt ist die Bilanzierung von Mehrkomponentengeschäften sowie deren Realisationszeitpunkte.
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IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kudnen ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Wesentlicher Punkt ist die Bilanzierung von Mehrkomponentengeschäften sowie deren Realisationszeitpunkte.